In einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshof wurde kürzlich entschieden, daß die Regelung in den AGBs zur Erhebung einer Bearbeitungsgebühr für  Verbraucherkredite rechtswidrig sei. Eine ausführliche Entwicklung der Rechtsfrage finden Sie hier bei Stiftung Warentest. Gilt dies auch für Gründer oder Selbständige? Vielleicht ja ….Der Verband der Gründer  und Selbständigen e.V. weist nun auf Besonderheiten hin (hier), nach denen auch für Gründer, Freiberufler  und Selbständige die Rechtswidrigkeit der Regelung zutrifft, wenn der Kreditbetrag geringer als  75.000 € ist, der Vertrag  2011 oder später abgeschlossen und die Bearbeitungsgebühr nicht individuell vereinbart wurden. Die Fragen zu  älteren Verträgen und zur Verjährung der Ansprüche ist noch nicht abschließend gerichtlich geklärt, es besteht noch Hoffnung.

Mir erscheint der Rückschluß auf Gründer und Selbständige in dem genannten Beitrag nicht ausreichend begründet, für Betroffene lohnt sich daher eine konkrete Recherche. So sind z.B. bei der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.  versierte Bankrechtler zu finden, die diese Fragen sicher abschließend prüfen und konkret beantworten können (mehr hier). Sollte dies Zutreffen freuen wir uns über einen Hinweis hier im Blog und wünschen viel Erfolg!!

Berlin, Brandenburg, den 26. Mai 2014;  Harald v. Trotha

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