Ende 2013 läuft die aktuelle Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) aus. Damit würde auch das „Gründercoaching Deutschland“ der KfW in seiner aktuellen Form auslaufen. Allerdings hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vor, zumindest das mit 50% geförderte Gründercoaching bis zum 30.06.2014 zu verlängern – allerdings ab dem 1.1.2014 nur noch als 6-monatige Begleitung. Alle Gründer, die noch keine Beratung in Anspruch genommen oder den möglichen Rahmen noch nicht ausgeschöpft haben, können sich nun noch letzte Ansprüche sichern. Der Artikel gibt einen Überblick, bei der individuellen Antragstellung unterstützen wir gern und kostenfrei.

Weil der Europäischen Sozialfonds (ESF) das Programm wesentlich finanziert ergeben sich mit dem Ende der Förderperiode 2007 bis 2013 Änderungen

  • für das„Gründercoaching Deutschland“ (GCD) (50%-Förderung von max. 6.000 Euro für Unternehmensberatungen für alle Gründer innerhalb der ersten 5 Jahre nach Gründung) und
  • für die Variante „Gründercoaching Deutschland für Gründungen aus Arbeitslosigkeit“ (GCD-AL) (90%-Förderung für Unternehmensberatungen für Gründer aus Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug innerhalb des ersten Jahres nach Gründung) .

Auslaufen des „Gründercoaching Deutschland für Gründungen aus Arbeitslosigkeit“ (GCD-AL)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat entschieden, das mit 90% geförderte „Gründercoaching Deutschland für Gründungen aus Arbeitslosigkeit“ ab 2014 nicht mehr fortzuführen. Als Förderalternative steht den Gründern aus der Arbeitslosigkeit damit auch nur das „reguläre“ 50%ig geförderte Gründercoaching Deutschland zur Verfügung.

Wer sich noch eine Beratung nach den alten Förderungsrichtlinen sichern möchte, muss sich beeilen. Die KfW hat folgende Termine mitgeteilt: Antragstellung in der Antragsplattform spätestens am 15.12.2013

  • Empfehlung durch die Regionalpartner gegenüber der KfW in der Regionalpartnerplattform spätestens am 20.12.2013
  • Letzte Zusage der KfW am 30.12.2013
  • Einreichung Abrechnungsunterlagen bis spätestens 12 Monate nach Zusage

Wichtig: Aufgrund der Schwierigkeiten, bei Regionalpartnern kurzfristig Termine zu bekommen, empfehle ich einen deutlich längeren Vorlauf!

Verlängerung eines verkürzten „Gründercoaching Deutschland“ (GCD)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie plant, die Laufzeit des aktuellen „Gründercoaching Deutschland“ (GCD) bis zum 30.06.2014 zu verlängern, um eine Förderlücke bis zum Beginn der neuen ESF-Förderperiode zu vermeiden. Die Verlängerung tritt allerdings erst mit der Veröffentlichung der Richtlinienänderung im Bundesanzeiger in Kraft.

Wichtig dabei: Der Beratungszeitraum wird für Zusagen ab dem 01.01.2014 auf 6 Monate nach Zusage verkürzt. Alle anderen Fördervoraussetzungen bleiben unverändert.
Daraus ergebn sich laut KfW folgende Termine 2014 für das Gründercoach8ing Deutschland:

  • Antragstellung in der Antragsplattform spätestens am 15.06.2014
  • Empfehlung durch die Regionalpartner gegenüber der KfW in der Regionalpartnerplattform spätestens am 20.06.2014
  • Letzte Zusage der KfW am 30.06.2014
  • Einreichung Abrechnungsunterlagen:
    – für Zusagen bis 30.12.2013 bis spätestens 12 Monate nach Zusage
    – für Zusagen ab 01.01.2014 bis spätestens 6 Monate nach Zusage

Auch hier empfehle ich dringend, soweit möglich die Termine nicht auszureizen.

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